Reiserücktrittskostenversicherung

Winterlandschaft in Nesselwang

Reiserücktrittskostenversicherung

Ergo Reiseversicherung


Unvorhersehbare Ereignisse wie Krankheit, Unfall oder andere unerwünschte Vorkommnisse, auch innerhalb der Familie, können jederzeit eintreten. Mit der Storno-Versicherung unseres Partners, der ERGO Reiseversicherung AG, können Sie sich gegen diese Risiken absichern.

Im Rahmen der Neuregelung für den Verkauf von Reiseschutz im Tourismus in Deutschland und die Umsetzung der Europäischen Richtlinie IDD (Insurance Distribution Directive) informieren wir Sie darüber, dass die Tourist-Information Nesselwang, Hauptstr. 20, 87484 Nesselwang lediglich als ERGO-Vermittler auftritt.

Bei Beschwerden im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V. (Schlichtungsstelle) wenden:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin
Telefon: 0800 3696000
Fax: 0800 3699000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
URL: www.versicherungsombudsmann.de

Zu Ihrer Buchung empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung mit Ergänzungs-Schutz Covid-19. Buchbar ist der Ergänzungs-Schutz Covid-19 nur in Kombination mit einer Storno- und StornoPlus-Versicherung der ERGO Reiseversicherung. Die Prämie beträgt 13,- Euro mit Selbstbeteiligung (SB) und gilt pro Buchung bis max. 9 Personen.

Zusätzlich zur Erkrankung an Covid-19 als versichertes Ereignis enthält der Ergänzungs-Schutz folgende Leistungen:

  • Versicherungsschutz besteht bei persönlicher und individuell angeordneter Quarantänemaßnahme, wenn ein Ansteckungsverdacht mit Covid-19 besteht,
  • Versicherungsschutz besteht bei Verweigerung der Beförderung, z.B. Airline verweigert Flug aufgrund erhöhter Temperatur
  • Versicherungsschutz besteht bei Verweigerung der Einreise, z.B. Grenzbeamter verweigert Einreise aufgrund erhöhter Temperatur
  • Versicherungsschutz besteht, wenn die Reise nicht wie geplant beendet werden kann, weil der Versicherte oder eine mitreisende Risikoperson von einer persönlichen und individuell angeordneten Quarantäne betroffen sind: Erstattung zusätzlicher Unterkunftskosten bis € 1.000,- pro Person


Sollten Sie bereits eine Storno-oder StornoPlus-Versicherung bei der ERGO Reiseversicherung abgeschlossen haben, dann können sie den neuen Ergänzungs-Schutz Covid-19 bis spätestens 30 Tage vor Abreise über den folgenden Link zusätzlich abschließen.